Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befördern

befördern

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-ford-, -furd- 
vgl. beifordern

I etwas

I 1 vorwärts bringen, erledigen, ins Werk setzen
  • soll man der domprobstei geschäft ... vor menniglich und allen andern geschäften befürdern 
    1434 Burckhardt,Hofr. 55
  • daruff wir zusammenkunft, vorhoer und handlung befurdern lassen
    1557 DithmUB. 166
  • TirolPolO. 1573 Bl. 24, 2
  • 1577 HambHandw. 545
  • da sie [die Kornträger] aber, wan die fulle des korns vorhanden ... den burgern ... mit uparbeitung ihres korns umb das verordnete lohn nicht beforderen konnen ... so soll ... freistehen ... durch andere leute ... aufarbeiten zu lassen
    16. Jh. Rigafahrer 224
  • die schuldbriefen, die vorlängst verschinen und nit beuorderet sind, sollend sie [die notarii] nit vfrichten
    1611 FreiburgÜMun. I Art. 122
  • ein jeder tisch am gericht soll seine geringschätzige händel ... selbst verrichten, damit die händel desto mehr befördert ... werden
    1644 Lahner,Samml. 18
  • dass derselbe treu und holt sein, unser und unser hohen stifts kirche bestes befordern 
    1682 Engelke,GogerichtDesum 83
  • zum druck befordert werden solle
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 201
  • damit unser ... regalien beförderet 
    1731 VorderöstBO. Einl.
I 2 unterstützen
  • solchen vertrag sollen die richter nicht verhindern, sondern trewlich befoerdern, so viel sie moegen
    1610 KärntLHdf. 5
  • hat einer mit rath und that den diebstal helffen befördern 
    SiebbLR.(1744) IV 2 § 4
II jemanden befördern

II 1 unterstützen, begünstigen
  • 1546 LuzernStR. Art. 191
  • eine parthei für die andere befurdern 
    1568 HofkInstr. fol. 15
  • als haben die ... unsere liebe brudere ... uns auss bruderlichem freuntlichen wiellen ... befurdert und freundtlichen bewilliget
    1572 IlsenburgUB. II 318
  • esz sollen auch die gerichtschreiber ... keine clagh, exception oder dergleichen ... machen ... oder beiethätig sein oder ... fur einen deill am gericht sollicitiren oder befurdern 
    1578 Engelke,GogerichtDesum 71
  • 1723 TrierWQ. 629
II 2 einstellen, aufrücken lassen
  • kein arbeiter soll ohne passport ... befördert werden
    1553 FerdBO. 70
  • wen man ungeschickte ... gesellen ... aus unzeitiger barmhertzigkeit in die schule befordern will
    1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 68
  • so ist ... billich, dass ire mitglider ... zu solchen erledigten stellen befürdert ... werden
    1585 Graz/AktGegenref. 580
  • 1591 AktGegenref.2 I 10
  • den unwürdigsten für den würdigen befördern 
    DOrdStat. (1606/1740) 123
  • der eine gantze schicht ohne ehehaffte ursach versäumen würde, alsdann am leibe gestrafft und nicht mehr befördert werde
    1663 CAustr. III 165
  • Lasch-Borchling I 172
II 3 angehen
  • solle ... der ganze proceß ... ufgehoben, und soll ... kein theil den andern ... daruff in- oder ausserhalb rechtens befurdern oder belangen
    1559 DithmUB. 228
II 4 laden
  • wo sich ... fräfl ... begeben, soll man ... die thail darauf befordern 
    1625 ÖW. I 42
II 5 Gericht halten über?
III reflexiv: sich beeilen
  • dass sie sich mit ihrem gottesdienst befördern und dann denen von der anderen religion platz geben
    1630 SchweizId. I 1000
  • 17. Jh. NÖsterr./ÖW. XI 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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