Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befördern
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befolgen
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Beförderer
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I 1
vorwärts bringen, erledigen, ins Werk setzen
- soll man der domprobstei geschäft ... vor menniglich und allen andern geschäften befürdern1434 Burckhardt,Hofr. 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daruff wir zusammenkunft, vorhoer und handlung befurdern lassen1557 DithmUB. 166Faksimile (ca. 90 KB)
- TirolPolO. 1573 Bl. 24, 2
Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 1577 HambHandw. 545
Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und dem Verein für Hamburgische Geschichte
- da sie [die Kornträger] aber, wan die fulle des korns vorhanden ... den burgern ... mit uparbeitung ihres korns umb das verordnete lohn nicht beforderen konnen ... so soll ... freistehen ... durch andere leute ... aufarbeiten zu lassen16. Jh. Rigafahrer 224Faksimile - in Google Books
- die schuldbriefen, die vorlängst verschinen und nit beuorderet sind, sollend sie [die notarii] nit vfrichten1611 FreiburgÜMun. I Art. 122
- ein jeder tisch am gericht soll seine geringschätzige händel ... selbst verrichten, damit die händel desto mehr befördert ... werden1644 Lahner,Samml. 18Faksimile - in Google Books
- dass derselbe treu und holt sein, unser und unser hohen stifts kirche bestes befordern1682 Engelke,GogerichtDesum 83Faksimile (ca. 70 KB)
- zum druck befordert werden solle1724 MittKönigsberg 2 (1910) 201
- damit unser ... regalien beförderet1731 VorderöstBO. Einl.
I 2
unterstützen
- solchen vertrag sollen die richter nicht verhindern, sondern trewlich befoerdern, so viel sie moegen1610 KärntLHdf. 5Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hat einer mit rath und that den diebstal helffen befördernSiebbLR.(1744) IV 2 § 4
II 1
unterstützen, begünstigen
- 1546 LuzernStR. Art. 191
- eine parthei für die andere befurdern1568 HofkInstr. fol. 15
- als haben die ... unsere liebe brudere ... uns auss bruderlichem freuntlichen wiellen ... befurdert und freundtlichen bewilliget1572 IlsenburgUB. II 318Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- esz sollen auch die gerichtschreiber ... keine clagh, exception oder dergleichen ... machen ... oder beiethätig sein oder ... fur einen deill am gericht sollicitiren oder befurdern1578 Engelke,GogerichtDesum 71Faksimile (ca. 73 KB)
- 1723 TrierWQ. 629
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II 2
einstellen, aufrücken lassen
- kein arbeiter soll ohne passport ... befördert werden1553 FerdBO. 70
- wen man ungeschickte ... gesellen ... aus unzeitiger barmhertzigkeit in die schule befordern will1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 68
- so ist ... billich, dass ire mitglider ... zu solchen erledigten stellen befürdert ... werden1585 Graz/AktGegenref. 580
- 1591 AktGegenref.2 I 10
- den unwürdigsten für den würdigen befördernDOrdStat. (1606/1740) 123
- der eine gantze schicht ohne ehehaffte ursach versäumen würde, alsdann am leibe gestrafft und nicht mehr befördert werde1663 CAustr. III 165Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Lasch-Borchling I 172
II 3
angehen
II 4
laden
II 5
Gericht halten über?
- dat de eine vam adel aver den andern kein recht ... to beforderende nicht macht heftvor 1531 RügenLR. Kap. 166 § 4
III
reflexiv: sich beeilen
- dass sie sich mit ihrem gottesdienst befördern und dann denen von der anderen religion platz geben1630 SchweizId. I 1000Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 17. Jh. NÖsterr./ÖW. XI 44
Faksimile (ca. 49 KB)