Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): begehren
Artikel davor:
begaumen
begeben
Begeber
Begebung
begegnen
Begegnung
begehen
Begeher
Begehr
Begehrbrief
I bitten, verlangen, beantragen
- 1 im Rechtsgang
- 2 sonstiges
- 3 Friede
- 4 Aufnahme in eine Gemeinschaft beantragen
- 5 fahrender (Spiel)mann
- 6 in Paarformel
- 7 des marktes auf den Markt kommen
- 8 mit pers. Objekt
II verordnen
III beabsichtigen, wünschen
IV vorbringen
V substantiviert
Artikel danach:
Begehrer
Begehrung
begeldern
begeloben
begelübden
begenehmigen
Begenehmigung
Begenehmung
begerhaben