Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): begraben

I zur Strafe
  • 1 lebendig begraben
  • 2 unehrlich, außerhalb des Friedhofes
II mit einem Graben umgeben, abgrenzen
  • -- insbesondere militärisch befestigen
IV Siegel schneiden
V in der Gaunersprache: verhaftet