Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): begreifen
Artikel davor:
Begräbnisbier
Begräbniserde
Begräbnisgeld
Begräbnisgesellschaftsordnung
Begräbniskosten
Begräbnisordnung
Begräbnisrecht
Begräbnisschein
Begräbnisunkosten
Begrabung
I greifen
- 1 ertappen, antreffen, festnehmen
- 2 berühren (strafbar)
- 3 halten
- 4 in Besitz nehmen
- 5 mit Beschlag belegen
- 6 mit Fürgebot ergreifen
- 7
- 8 erlangen, erwerben
- 9 reflexiv: streiten
II umgreifen
- 1 umfassen, abgrenzen, sich erstrecken
- 2 bauen, gründen
- -- übertragen: erheben
- 3 umfassen
- 4 jemanden oder etwas einbegreifen, enthalten sein
- 5 zugehören
- 6 hinzukommen
III festlegen
- 1 (schriftlich) abfassen
- 2 festsetzen, beschließen
- -- insbesondere einen Tag ansetzen
- 3 eidlich bekräftigen
IV verhandeln, beginnen
V erreichen
VI verstehen
VII Ehe schließen, heiraten
Artikel danach:
Begreifer
begreiflich
Begreifung
begrenzen
Begrenzung
Begriff
begroppen
(begroßen)
(Begroßung)