Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beiderlingshafer
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beidbändig
(Beidenachsler)
(Beidenhändler)
beidenthalb
Beidepfand
Beiderlingshafer
Haferabgabe zweiherriger Untertanen des gemeinschaftlichen Freigerichts Alzenau
- an beederlingshaber vermög von beeden beambten eingeschickten specification von 65 sogenannten beederlingsmänner in denen beeden pfarreyen Hörstein und Alzenaw, deren jeder ein simmer haber1748 Steiner,Alzenau 273
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Beiderlingsmann
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beiderseits
Beiding
(Beidorf)
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Beidrückung
Beie
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