Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beiderlingsmann

Beiderlingsmann

zweiherriger Untertan
  • an beederlingshaber vermög von beeden beambten eingeschickten specification von 65 sogenannten beederlingsmänner in denen beeden pfarreyen Hörstein und Alzenaw, deren jeder ein simmer haber
    1748 Steiner,Alzenau 273
unter Ausschluss der Schreibform(en):