Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beimessen
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(Beimarke)
(Beimarkt)
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Beimaut
Beimautner
Beimeister
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- die rüben gestolen ... beigemessen1606 MagdebSchSpr.(Friese) 298Faksimile (ca. 43 KB)
- an der beigemessenen tat vnschuldig1652 HelgolGerProt. 31
- wäre der schade ... seinem knecht beyzumeßen1713 SchulerLibl.,Mat. 233
- 1717 BrandenbKrimO. I § 10
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