Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beingeld

Beingeld

"Die Bewohner von Hohenhorn (Lbg.) trugen früher kurze Beinkleider und lange rote Strümpfe. Als sie einmal auf einer Bank in der Kirche nebeneinander saßen, fürchteten sie, daß sie nach der Predigt nicht im Stande wären, ihre Beine richtig wieder zu erkennen, da sie alle ganz gleich aussahen. Der Küster wurde auf Rat des Bauernvogts beauftragt, jedem sein richtiges Paar Beine zuzuweisen. Dafür erhielt er jährlich eine kleine Abgabe, die das Beingeld heißt." SchleswHWB. I 264