Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beitag
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I
außerordentliche Tagung
- diewil ie zuo 2 jaren ein pundstag gehalten ..., darzwischen aber vill bitag1586 Jecklin, Urk. z. Verf. Graubd. 116
- beytäge und congresse1650 GraubdnRQ. II 314Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
II
außerordentlicher Frontag
- zu diesen beitagen verpflichtet17. Jh. Hesse,AgrVerh. 96
- 1794 PreußALR. II 7 § 357