Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Belähmung

Belähmung

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  • [ein dem Gefängnis entsprungener Wilddieb wird bestraft mit] abhauung einer hand oder belohnung [lies belähmung] eines fußes
    1572 Kursachsen/CJVenatorio-Forest. III 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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