Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beraten/Beraten
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Berat
(Beratde)
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I beraten
- 1 etwas überlegen, besprechen, ratpflegen. beschließen, ein Gesetz: DWB. I 1487
- -- wel beraden wohlbedacht, mit Überlegung
- -- mit beratenem Mut oder ähnliches: mit Vorbedacht, Überlegung
- 2 jemandem einen Rat geben, beistehen mit Rat und Tat
- 3 übereinkommen
- 4 reflexiv: sich beraten, insbesondere Partei mit Rechtsbeistand, Schöffen untereinander, Fürst mit Räten usw.
- -- beschließen
II verwalten
III jemanden mit etwas versehen
- 1 bescheren
- 2 ausstatten, abfinden, insbesondere Kinder
- 3 namentlich zur Ehe ausstatten, verheiraten
- 4 für das Kloster, für den geistlichen Stand
- 5 tor warlde beraten für das weltliche Leben ausstatten; versorgen
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Berater
beratfragen
berätig
beratlich
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(Beratschlag)
beratschlagen
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