Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Berggrube

Berggrube

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Bergwerk, insbesondere die unterirdischen Anlagen
-- insbesondere das in voller Förderung stehende
  • wan dan solche grieben zu berggrueben getrieben und gebracht werden
    1455 Amberg/Lori,BairBergr. 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):