Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bergschicht

I
  • 1 allgemein die regelmäßige Arbeitszeit unter Tage als Einheit der Lohnberechnung
  • 2 insbesondere im Halleiner Salzbergbau: "die gemeine Bergschicht dauerte ursprünglich 3 Stunden, wovon eine Stunde auf die Zu- und Abfahrt vor Ort gerechnet wurde, so daß 2 Stunden an reiner Arbeitszeit verblieben; als man später mit dem Zusammenlegen der Schichten vorging, blieb die nominelle Dauer der Bergschicht auf 2 Stunden beschränkt"
II für Bergeschicht " heißt bei den Bergleuten, wenn außer der ordentlichen Schicht die Arbeiter bei der Weile die Berge auf Kasten in der Grube setzen und aufräumen"