Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bergschuldbuch

Bergschuldbuch

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  • so jemand umb berg ... schuldig ist und umb solche schulden sein hauß ... verpfänden wil, so sol der bergmeister solche stadtgüter ins bergschultbuch ... verschreiben lassen
    1548 ZinnbgwO. Art. 32
unter Ausschluss der Schreibform(en):