Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beschautag

Beschautag

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  • 1625 ÖW. I 29
  • sollen järlich zwo bschau gehalten werden ... wie es die gelegenhait der wettertag ... gibt, und sollen auf solchen bschawtägen die schäden, so den nachbern mit den holzdriften an iren ... gründen ... beschechen, ... besichtigt [werden]
    17. Jh. ÖW. I 260
unter Ausschluss der Schreibform(en):