Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bescheinigung

Bescheinigung

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Nachweis
vgl. Nachtrag
  • ein ieglicher part, welchem bescheinigung auferleget, soll innerhalb 3 wochen [nach dem Urteil] ... die bescheinigungsarticul, samt der zeugen namen bei Gericht eingeben 
    1682 Siegel,CJCamb. I 106
  • 1709 Mutach 174
  • hierbei nicht ein ordentlicher beweiß, sondern nur eine bescheinigung erforderet
    1746 Leu,EidgR. IV 498
  • 1753 Hellfeld I 636
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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