beschließen
beschließen
mit amtlichem Verschluß versehen (im Pfändungsverfahren)
(das Gericht in den Gerichtsferien) schließen
jemanden (ins Gefängnis) schließen
in der kirchlichen Rechtssprache: beschlossene zeit: tempus clausum, feriatum
beschränken
(Gericht) hegen
zur Bezeichnung eines Hofhörigkeits- oder Immunitätsverhältnisses