Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beschoff

Beschoff

kiepenartiges Traggefäß von etwa 75 Liter Inhalt, das bei der Weinlese und insbesondere beim Verteilen der Trauben aus Teilwingerten gebraucht wird
bdv.: 1Beschütt
  • der lehenmann [soll] nächst ... erhaltenem urlaub in den weingarten gehen und lesen, und der erste beschoff ihre ehrw. ins kelterhauss libern und gutte geleichheit ... halten ... sodann die zweite buerd im, und also ein umb die andere und dem hern liebern
    1607 Müstert (Mosel)/Lager,Mettlach 279
  • RhWB. I 487
  • TrierHeimat 5 (1929) 174
unter Ausschluss der Schreibform(en):