Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beschreiten
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Beschreibung
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Beschreigulden
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I
- dyewile ... sy sin bette nicht beschreten had unde sine notynne nicht geworden ist15. Jh. MagdebSchSpr.(Friese) 483Faksimile (ca. 44 KB)
- so balt ein ehemann mit seinen weib das ehebett beschreit, ist sie alßbald mächtig deß dritten theil16. Jh. Fischel,Komotau 176
- 1738 Hayme 52
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- das bette beschreiten, die decke beschlagen, sind einerley bedeutende redens-arten, welche dahin gehen, daß nach geschehener trauung die braut in das hochzeit-bette gefuͤhret1753 Hellfeld I 641Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
- daß im fall die appellation ... versäumt werden sollte .. das urtel ... die rechtskraft beschreiten ... soll1775 Wuttke,Städteb. 138Faksimile - in Google Books
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