Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besoldungszulage

Besoldungszulage

  • in der Braunschweig-Wolffenb. forst-ordnung [1686] ist verordnet, daß auch derer forst-bediente dienstfreyheit ... ceßieren ... und statt dessen eine billigmäßige besoldungs-zulage geschehen solle
    1749 Klingner I 124
  • besoldungszulage von jährlich 100 fl.
    1777 MittBirkenf. 4 (1928) 42
unter Ausschluss der Schreibform(en):