Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bestehhandlohn
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- besteh-handlohn muß entrichtet werden, wenn eine witwe oder ledige weibs-person, so ein erb-zinß-guth besitzet, zur ehe schreitet und ihr inhabendes gut dem neuen ehe-manne zuschreiben lässet, und dieser würcklicher besitzer wird1730 Klingner II 825Faksimile - in Google Books
- Schmeller2 I 1124
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- Schmeller2 II 712
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