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fries. bitia, mnl. betie(g)en, mnd. bete(e)n, hd. Nebenform bezeuchen
I 1
jemanden
- so soll in [den in die Stadt gezogenen Eigenmann] der herr lassen oder aber beziechen [aut relinquet eum aut deducet eum]1309 BremgartenStR. 12Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
I 2
etwas
- welcher in unser statt ein schuld mit recht bezucht, der sol bezalt sin1512 BruggStR. 144Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- damit er die gütter des houptschuldners ... moge angriffenn, vertigen und beziechenn1517 AbhSchweizR. XVI 91
- 1521 Niedersimmental 72
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- so mag er sonst anders sin gut ligends und varends darum bezihen und verkaufenoJ. Burckhardt,Hofr. 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Zugrecht ausüben, haben
- weder teil denne das gut bezüchet mit dem rechten1346 GrW. IV 385Faksimile (ca. 355 KB)
- ob yeman ... thein ansprach zu dem erb von sibschafft wegen vermeinte zu haben unnd mit recht ützit an dem gut unnd erb bezüge1451 SchwyzLB. 125Faksimile - in Google Books
- das niemand me hinfür hie kein erb sol an sich kouffen, ee das es bezogen wird1480 LuzernStR. 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu denselben lechengüter sol je der nechst erb recht haben zu emphachen oder zu bezüchen1487 SGallenOffn. II 524Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1487 SGallenOffn. II 525
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- was koͤufen in unser statt ... beschaͤhen ... die mogen wir beziechen in jars frist1512 BruggStR. 153Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das ein landmann berürter landschaft sölle gewalt han, solchen kouf ze beziechen1514 Eschi 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1536 GrW. I 134
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- welcher ... innerthalb äters ein gut mit recht welle beziechen1536 HönggMeierg. 14
- 1546 SGallenOffn. II 538
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- 1568 GrW. V 76
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- ein glegen gut, das uß der fründtschaft verkoufft ist, widerumben in die fründtschaft mit recht bezyechen1588 SGallenOffn. II 446Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zu iren handen zu bezüchen1590 Obersimmental(BernRQ.) 113Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
vererben, beerben
- van betogen loffgueth. want de suster is beraden und wtgebolt unde hefft een kind gehad, ... und off dat kind storve vor de moeder offte na der moeder, so ist allike wal betogen van der susterAnf. 16. Jh. OstfriesRQ. 117
- Richthofen,WB. 649
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- Swart,FriesAgr. 299
- vanHelten,OstfriesLex. 51f.
IV
Gut einziehen
- so were das selb lechen und gut verfallen einem tumprobst und mag es beziechen für sin eygen und einen andern lichen1438 Burckhardt,Hofr. 91Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das sy dann ir nachgelassen gut und hab zu miner herren handen beziechen1465 AbhSchweizR. 28 S. 289
- heten disen acher umb den zins bezogen1552 HönggMeierg. 51
- wan ein person ... von felony oder verrhäterey wegen landrünnig wurde, das wir uff derselben person gantzes gut hand schlachen und solches als verwürckt zu unseren handen bezüchen mögen1616 WaadtStat. 262Faksimile (ca. 246 KB)
V
Geldbetrag einziehen
- soͤlich ... bůß ... an alle gnad zů beziechen1487 Niedersimmental 56Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- des angstergeldes. bißhar bezogen ..., ledig sin1488 BernRatsman. II 81
- die straf ... bezüchen und inbringen1504 Niedersimmental 68Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- berechtiget und betzogen1505 ArgauLsch. I 212Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die zinsen ... zu gmeiner statt handen bezeuchen1541 ArbergStSatzg. 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die bueßen ... zu der statt N. handen bezogen mögind werden1548 NydauFrhB. 52Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- by der poen ..., so ... bezogen werden sollBernGS. 1615 Bl. 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1766 SchaffhStGO.
VI 1
beweisen
- so wart von dem rate ... erteilt, daz U. das holtz bezogen hette vuͥr das sin1323 FRBern. V 335Faksimile - digitalisiert im Rahmen von e-rara.ch
- 1330 FRBern. V 761
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- welicher dem andern des sinen lougnet vnnd der ander des rechtlichen můsß wisen vnnd beziechen1471 ArgauLsch. I 194Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- vnd sich der, so beclaget wird, nit verantwurte, so sol der cleger sin sache vnd ansprache haben bezogen16. Jh. BernStR. I 96
VI 2
den Beweis erbringen gegen jemanden
- wer den andern der e anspricht und in nicht bezichet mit dem rechten, der ist den burgern x ℔ vervallen1390 AbhSchweizR. 30 S. 45
- da er old sy die person so sy angesprochen, nit bezogen hant1480 LuzernStR. 62Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VII
(Ehe) eingehen
- nach bezochener eheBernGS. 1615 Bl. 13Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- derowegen soll eine under diesen jahren bezogene ehe nichts gelten1709 Mutach 4Faksimile (ca. 138 KB)
- die ehe zu beziehen ist auch verbotten zwischen persohnen die einanderen ... verwandt sind1709 Mutach 6Faksimile (ca. 149 KB)
VIII
betrügen
- das sy dy leuthe beczogin vnd betrogin habin czu B. mit gutden wechseln1495 MittSchlesVk. 28 (1927) 232
- 1756 Strodtmann 25
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- 1770 Weigand-Hirt I 231
- werk betên [Pelzwerk fälschen]oJ. Lasch-Borchling I 258
- DWB. I 1800 (nr. 12)
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- Lasch-Borchling I 258
IX
(ein Kind) aufziehen
- die kind zu beziehen, bis sy muss und brot kinden gewinnen1501 WürtVjh.2 10 (1901) 321
X
begehen
- sollen alle viertheilljair etzlich von uns den bergh beziehen1551 Freudenstein,WaldSchaumburg 87Faksimile - in Google Books
- alle 3 jahr dem alten herkommen gemäß die berggrenze zu beziehen1612 MansfeldBergbUB. 327
- Die Förster sollen die gräntzen und marcken mit zuziehung derer interessenten aufs längste in 5 oder 6 jahren besichtigen und beziehen1650 CJVenatorio-Forest. III 376Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
XI
(einen Dienst) antreten
- wann ein gedingter ... dienstbotte ihren dienst nicht beziehen will, so muß sie ihrem herrn das halbe lohn geben1586 LübStR. III 8 § 6Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
XII 2
den Rechtszug nehmen nach
- 1417 Burckhardt,Hofr. 124
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- wil och yemand von einem urteil ziehen, der sol sich in den dinghof gon H. beziehen und sol den zug vollenden in den nächsten drü gerichten1450 Burckhardt,Hofr. 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. I 1800 (nr. 15)
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XII 3
etwas erbrechtlich ansprechen
- so ist ein jedes seiner kinder schuldig, sich daran [am beschiedenen Erbteil] begnuͤgen zu lassen, und könne sich wieder ihres vatters willen auf nichtes weiters beziehenBöhmStR. 1720 S. 254
XII 4
etwas geltendmachen, sich berufen auf
- bezoch sich des zuo vns vnd der gantzen nachbarschaft, das es gewonlich vnd harkomen were1465 BergheimUB. 112Faksimile - in Google Books
- ob ... sach wer, das kainer vßer den hofflütten ... vff frömbde gericht geladt wurdint, so soll ain herr von s.G. jnen sins gotzhus fryhait lihen, wenn ainer vertröstett, mit 10 ℔ ₰, die wider zur anttworten, sich damit zuo beziechen1471 SGallenOffn. I 214Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
XIII
im Wechselrecht
vgl.
beziehen (VIII)
- derjenige auf den man trassiret oder den wechselbrief ziehent, welcher der bezogene genennet wird1717 WechselO./CAustr. III 881Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der einhaber eines wechselbriefes soll selbigen alsobald nach dessen empfang dem bezogenen ... zur acceptation praesentieren1742 Siegel,CJCamb. I 113 [und öfter]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
XIV
gebühren, zukommen
- daß ein castlahn von denselben [güteren], so viel es ihme zum schwellen, erhaltung der armen, mausen bezeühen mag, ... ausrichten solle1711 Niedersimmental 161Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1775 Niedersimmental 191
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XV
Nur niederländisch sind die folgenden Bedeutungen: jemanden vor Gericht ziehen
- 1290 MnlWB. I 1158
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- Stallaert I 221
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Artikel danach:
Beziehung
Beziehungszeit
(bezielen)
beziemen
(beziemlich)
bezieren
(bezimmern)
Bezimmerung
(bezingeln)