Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bodmerei

Bodmerei

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bö(de)merey, nl. bo(o)merie, bodennmerije 
Darlehensvertrag, mit dem sich der Schiffherr insb. in Notfällen nach begonnener Seereise Geld beschafft, wofür er dem Geldgeber eine Prämie zusichert sowie Schiff und/oder Ladung verpfändet
unter Ausschluss der Schreibform(en):