Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Börtmeister

Börtmeister

Aufseher über die Börtschiffe
  • angesehen börtschiffe genug vorhanden sein, wenn nur desfalls bey dem börtmeister gebührende anmeldung geschehen were
    1670 Baasch,Börtfahrt 77
  • Kluge,SeemSpr. 132