Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bösgläubig
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bösgläubig
- bößglaubiger besitzer [Übersetzung für mala fide possessor]1436 (ed. 1516) Klagsp.(Brant) 55Faksimile - in DRQEdit
- den unordenlichen und bösgläubigen besitzeren, welche nicht von anfang erkennen und eydlich bestättigen wollen, daß sie eine sach auf eine ehrliche und gerechte weise besitzen1730 Leu,EidgR. III 27Faksimile - in Google Books
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