Brandgeld
Brandgeld
I
Abgabe verschiedener Art
vgl.
Brandmaut
I 1
Brandschatzung
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brandgelt [vor diejenigen, die das ihrige von der flamme retten wolten]1667 Fugger,Ehrensp. VI Kap. 6
I 3
Geld für Einbrennen des amtlichen Prüfzeichens?
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wieviel von ein und anderer zillen in der kayserlichen haupt-mauth an brandgelt muß bezahlt werden1717 CAustr. III 864 Faksimile
IV
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bei Schweinemast im Wald soll denen forstbedienten ... von jedem stück 6 kr. ... brandgeld verstattet sein1711 PfalzForstO. 76