Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): brandmarken

brandmarken

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nl. brandmerken 

I einem Straftäter (mit einem Brandeisen) ein Brandzeichen aufbrennen; zur Bestrafung und Kenntlichmachung des Täters, insb. vor einer Ausweisung, Relegation
II eichen
unter Ausschluss der Schreibform(en):