Brandmarkung
Brandmarkung
Aufbrennen eines Brandmals auf den Körper (zB. Stirn, Backen, Schulter) eines Strafverurteilten, als Leibesstrafe und zur Kennzeichnung des Täters; das mittels glühender Brandeisen aufgebrachte Schandmal (II) zeigt Buchstaben oder ein Muster als Hinweis auf die strafende Instanz oder die begangene Straftat
bdv.:
Aufbrennung,
Brennung (I)