Brandmarkung

Aufbrennen eines Brandmals auf den Körper (zB. Stirn, Backen, Schulter) eines Strafverurteilten, als Leibesstrafe und zur Kennzeichnung des Täters; das mittels glühender Brandeisen aufgebrachte Schandmal (II) zeigt Buchstaben oder ein Muster als Hinweis auf die strafende Instanz oder die begangene Straftat
  • die unmittelbar an leib gehende straffen ... sind staupenschlag, brandsmarchung, verstuͤmmelung an gliedmaßen
    1769 CCTher. 6 § 2 Faksimile