Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brandmeister

Brandmeister

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nl. brantmeester, hd. Nebenform prandmayster 

I der mit der Brandlegung oder -schatzung betraute Kriegsmann
II Aufseher über Feuerstätten, Leiter von Löscharbeiten
III Aufseher der städtischen Güter in Veluwe
IV Aufseher über das Brennen der Schweine vor Zulassung zur Eichelmast
-- Eichmeister, der die Gefäße brennt
  • brandmeister der hölzernen maasse oder fässer
    1633 CStSlesv. III 1 S. 69