Branntwein
Branntwein
wie im Neuhochdeutschen
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es soll auch kein einwohner ... außer der stadt bier brauen oder brandtwein brennen1485 RevalStR. II 17 Faksimile
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der brantewein soll in der bürger häuser zu schenken gar verbothen seyn1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 79 Faksimile
- WürtLändlRQ. I 159 Faksimile