Branntweinurbar
Branntweinurbar
Ausschankerlaubnis
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berechtigt eines freyen schepsschankes, brantenweinurbars unnd zwar derogestalt, daß keiner im dorffe mitt brantwein brennen unnd schencken über des kretschmers gerechtigkeit schreiten soll1655 SchlesDorfU. 109 Faksimile
- 1743 SchlesDorfU. 121 Faksimile