Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brautschau

Brautschau

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I prüfende Besichtigung der ausersehenen Braut und ihrer Verhältnisse durch den Freier selbst bzw. dessen Vater
II Besichtiung des Hausgeräts vor der Trauung durch die Freunde der Braut
III zur Brautschau gehen die Braut bei der Trauung sehen