Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brauzettel

Brauzettel

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Brauerlaubnisschein
  • es soll auch keiner eher anfangen zu brauen, ..., er habe denn zuvor die brauzeddel auf dem rathhauße abgeholet
    Zeitz 1573 S. 270
  • soll ein jeglicher brauer ... seinen brauzettel unter seiner eigenhändigen nahmens unterschrifft ... auff der accise einsenden
    1695 HambBrauO. 17
  • Gutzeit,Livl. Nachtr. I 173