(Brecherrecht)
(Brecherrecht)
nd. brakerrecht
Recht der Flachsbrecher, die Vorübergehenden mit schlimmsten Schimpfwörtern zu belegen, bis diese höflich grüßten
Recht der Flachsbrecher, die Vorübergehenden mit schlimmsten Schimpfwörtern zu belegen, bis diese höflich grüßten