Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bruchpfand/1Bruchpfand/2Bruchpfand

Bruchpfand

"Auspfändung auf die gerichtlich festgesetzte Geldstrafe, wenn diese nicht eingezahlt ist" Berghaus I 224

1Bruchpfand

"Auspfändung auf die gerichtlich festgesetzte Geldstrafe, wenn diese nicht eingezahlt ist"

2Bruchpfand

"Anteil aus dem früheren Gemeinbesitz des Busches und Bruches"