Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bürgersprache

Bürgersprache

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Bürgerversammlung, öffentliche Verlesung von Stadtrecht und Polizeivorschriften; Aufzeichnung der dort verlesenen Gesetze und Verordnungen. Die ältesten Belege siehe WismarBürgerspr. 3ff.
unter Ausschluss der Schreibform(en):