Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Büttelei

Büttelei

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I nd. und ostmd.
Haus des Büttels, Gefängnis
II
Amtsbezirk eines Büttels
  • versetze ein vierteil an myner festen Hatten Rittershofen ... und ander büttelien die darzu gehorent, mit lüten und gütern
    1381 Scherz-Oberlin 208
  • einen frömbden uszerhalb der buttelei gesessen ... fahen mit des gerichtes stabe
    oJ. Elsass/GrW. V 523
  • were es sach, das ein unfertig man ergriffen würde in dem obgenanten gezirk, bütteleien und dörfern, den sollen die gerichtsherren behalten
    oJ. GrW. V 523
unter Ausschluss der Schreibform(en):