Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Busenrecht

Busenrecht

nl.
deichrechtlich "Recht der Obrigkeit, Vermögensgegenstände ehemaliger Eigentümer, teilweise auch ehemalige Vermögensgegenstände des letzten Eigentümers eines zu einer Deichkabel ... gehörigen Grundstücks ... haftbar zu machen" J. Gierke, das Busenrecht/ Gierke,Fschr. 1911, 1091ff.