Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dammkabel
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Dammkabel
das einem Interessenten zur Unterhaltung zugewiesene Deichstück
- hauß-leuthe, denen keine damm-caveln zugetheilet sind1769 Oderbruch/Rabe,PreußG. I 3 S. 453Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)