Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dammlast
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Dammkonstitution
Dammlast
Arbeits- und Geldleistungen zur Deichunterhaltung
- alle im rückstau gelegene grundstücke ... sollen durchgehends nur die hälfte der damm-lasten tragen1806 Ostpreußen/Rabe,PreußG. XIII 639
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