Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dammlast

Dammlast

Arbeits- und Geldleistungen zur Deichunterhaltung
  • alle im rückstau gelegene grundstücke ... sollen durchgehends nur die hälfte der damm-lasten tragen
    1806 Ostpreußen/Rabe,PreußG. XIII 639