Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dankhaus

Dankhaus

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Raum für die geheimen Beratungen der Richter
  • dasjenige, so ... im dankhaus geredt und angerathen wird, verschwiegen halten
    1694 BaselRQ. I 2 S. 647 (nr. 435, 4)
  • SchweizId. II 1733