Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dannenziehen
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I
Berufung einlegen
- nit gwalt haben dannen ze ziehen, sondern sich des rächts alda lassen benügen1476 KrattigenFrh. 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es mit urtheil und recht hinder dem richter dannenzüchenBernGS. 1615 Bl. 151Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
- dannen ziechen mit der sichel und mit der segens [das mit Sichel und Sense zu gewinnende wegschaffen]15. Jh. ZürichOffn. I 119Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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