Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darschlagen
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bdv.:
dartun (IV)
I 1
jemanden zur Wahl oder Ernennung
- ander an ir statt dargeschlagen1529 Zürich/SchweizId. IX 481Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- dry erbar man ... die zuo dem ampt geschickt und togenlich sigen darschlachen, uß denselben dryen mögen sy ... einen erwelen1559 SGallenOffn. I 49Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- einen ehrlichen mann ... in wahl des seckelmeisterambts darschlagen1699 Niedersimmental 151Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
I 2
ein Angebot machen
- das si ... sölichs [Angebot] billich ufnämen oder andre geliche gebott darschlugen1445 SchweizId. IX 481Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II 1
Recht darschlagen gerichtliche Verhandlung und Entscheidung verlangen
- welicher über das, das im recht anbotten vnd dargeschlagen wirt, der also recht angebotten hat, über sölches anfalt1604 ZofingenStR. 261Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1639 WerdenbergLB. 235
- unrichtige schulden betreffend, umb welche der schuldner das recht dargeschlagen1670 Obersimmenthal 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wan ... der citierte aber sich mit dem rechten wehren wolte, undt desshalber recht darschlagt1685 SchwyzLB. 111Faksimile - in Google Books
- 1742 ArgauLsch. I 359
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- ist aber der beklagte der anklage nicht gestaͤndig, sondern schlaͤgt das recht dar1787 BernStR. VI 2 S. 811Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- binnen ... der bestimmten nothfrist gegen das verbot recht darzuschlagen1827 BernCGB. 365
II 2
den herrn darschlagen Entscheidung durch das Gericht des Landesherrn verlangen
- der beklagte ... hatte die freiheit, den herren darzuschlagen, das ist das geschäft an denen gerichten ... beurteilen zu lassen, die der landesherr selbst zu führen sich vorbehalten hatte1779 Thun/SchweizId. IX 481Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III 1
(beim Spiel) einsetzen
- soll uns das gelt, so in das spill gesetzt, auch alles anders, so dargeschlagen wird und einer dem andern abgewünt, verfallen syn1628 Bern/SchweizId. IX 480Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III 2
als Pfand hingeben
- es söllendt die, so schuldig seindt, pfender darschlagen1549 Niedersimmental 78Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1604 ZofingenStR. 273
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- welcher dem andern ein pfandt gibt oder darschlachtBernGS. 1615 Bl. 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wär einich gut pfandswyss darschlacht [frz. presentoit], das aber nit mehr syn ist1616 WaadtStat. 180Faksimile (ca. 235 KB)
III 3
als eigen überlassen
- herr G. von R. seligen verlaszne wyttwen hatt ir husz ... dargeschlagen, daruff mh. ira ein lybding geschöpft1563 BernRatsman. II 12
- minen herren sin sässhuss ... dargschlagen1585 Bern/SchweizId. IX 482Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- das etwan je eins eemönsch dem andren syne kinder, so es hieuor von synem vorgehnden gmahel erzüget, als zů einer morgengab dargeschlagen [Stadtsatzung von 1595: geschänckt] vnd übergeben1604 ZofingenStR. 286Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- erbteil darschlagenoJ. SchweizId. IX 482Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III 4
den Gläubigern als Eigentum übergeben
- sonst werdindt min herren das huss gemeinen gellten darschlachen1586 AbhSchweizR. XVI 119
- mit und in vergantung der güter, so gemeinen geltschuldnern dargeschlagen1604 SolothurnStR. 63
- mag ihn das nit schirmen, dass er darvor syn gut gmeinen gälten dargeschlagen hatBernGS. 1615 Bl. 113Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1622 BruggStR. 223
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IV
den Zuschlag erteilen
- welcher das meynst darum gibt, dem sollen sie [die Güter] ... verkaufft vnd dargeschlagen werden1589 MainzUGO.(Saur) 11r
- RhWB. I 1250
V
durch Handschlag versprechen
- daz si keinen kouf mit der hant dar slahen noch bestaeten, ez werde ê geben ... der gotes pfennic14. Jh. MeranStR. 426Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "DigiZeitschriften"
- 1616 DWB. II 789
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- GrRA.4 II 148
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- Schmeller2 II 515
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insbesondere beim Verlöbnis
- das ich vormals ain eeliche hußfrawen, so ich zu Ratolfzelle offenlich zu kirchen und strassen gefürt, die hailigen ee verhaissen und bi der hand dargeschlagen hab1511 RadolfzellHGO. 167
- wild ... mein aign sein, so schlag mirs vor den leutn dar1512 SterzingSp. II XVII 239
- er hat mir seine tochter dargeschlagenoJ. DWB. II 789Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im die hand bieten unnd die ehe darschlagenoJ. SchwäbWB. VI Nachtr. 1725Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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