Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dazugeben
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dawidertrachten
dawidertun
dawiderwollen
dazu
dazuberufen
dazubitten
dazubringen
dazudienen
dazufordern
dazufügen
I abordnen
II als außerordentliche Abgabe leisten
Artikel danach:
dazugehören
dazuhaben
dazuhalten
dazukommen
dazuküren
dazuladen
dazulassen
dazulaufen
dazurufen