Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Defensionergeld

Defensionergeld

  • was aber die durch-marsch-kosten und defensioner-gelder anbelangt, dieweil vermöge pacht-briefes, der pachter ... zur abtragung der einquartierungs-kosten ... sich verstanden, ... so ist erwehnte kosten der pachter allein zu tragen schuldig
    1689 Lünig,CJMilit. Anh. 437
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