Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichlager

Deichlager

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nl. dijkleger 

I Deichwache bei Flutgefahr
II Fläche, auf der der Deich auflagert
  • so, wie sich das deichlager erhebt oder erniedriget
    1779 BadRheindeichO. 18
unter Ausschluss der Schreibform(en):