Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichrentmeister

Deichrentmeister

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Rechnungsführer im Deichwesen
  • der deich-rentmeister soll den von den ständen der deichacht ... eingewilligten deichschoß ... einfordern und empfangen
    1746 OstfriesLR.(Wicht) 948
  • teichrentmeister 
    1769 Oderbruch/Rabe,PreußG. I 3 S. 454
unter Ausschluss der Schreibform(en):