Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichschauer

Deichschauer

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I Deichaufseher
II der, der die feierliche Deichschau hegt und leitet
  • der teich-schauer fraget: richter von Schwartzenholze, ich frage: ist es wohl so ferne tages, daß ich meines churfürsten und herrn teich-schau hegen mag?
    1695 Altmark/Rabe,PreußG. I 6 S. 238