Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichschütter

Deichschütter

, Deichschütt

Deichschütz, der das auf dem Deiche weidende Vieh schüttet (pfändet), gleichzeitig auch Deichbote 
  • sol allen, so schaden erlitten, ihre teiche zu repariren, ... durch den teich-schütter, so die teich- und syhl-richtere abzufertigen, angekündiget ... werden
    1670 Hackmann Mantissa 98
  • Berghaus I 330