Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichsozietät

Deichsozietät

  • unter deich-societät oder deichband wird hier die gesellschaft aller niederungseinsassen verstanden, die durch gemeinschaftliche deiche vor dem eisgange oder wasser-gefahr geschützt sind
    1806 Ostpreußen/Rabe,PreußG. XIII 641
unter Ausschluss der Schreibform(en):